Für die Begutachtung von möglichen Berufskrankheiten ist vom Gutachter hohes Fachwissen und Unabhängigkeit gefordert. Eine korrekte Feststellung einer BK ist nur möglich, wenn ausreichend Fakten für den Nachweis der gesundheitsschädigenden Einwirkungen (das so genannte dritte Kettenglied) zur Verfügung stehen. Es ist dem Ermittlungsverfahren nicht dienlich, Betrieben im Falle einer Anerkennung sehr hohe Kosten beim Nachlass-/Zuschlagverfahren aufzuerlegen.
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