Wer in einem Bahnabteil bei einer Hilfeleistung fr andere persnlich angegriffen wird, kann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. So sind nach 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe a) SGB VII Personen kraft Gesetzes versichert, die bei Unglcksfllen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwrtiger Gefahr fr seine Gesundheit retten. Mit einem Fall dieser Art hatte sich das Landessozialgericht Hamburg (LSG) in seinem rechtskrftigen Urteil vom 27.2.2019 L 2 U 4/16 zu befassen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.12.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-12-05 |
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