Die Altersstruktur der Bevölkerung wird sich bis 2030 dramatisch verändern. Die sozialen Sicherungssysteme sind in ihrer Struktur abhängig von den Beiträgen, die sich durch die Tätigkeit von Erwerbspersonen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen berechnen. Anhand der Entwicklung dieses Potentials an Erwerbspersonen geht man davon aus, dass Beitragssätze in der Gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie der Sozialen Pflegeversicherung anders gestaltet werden müssen, um den wachsenden Anforderungen in der nahen Zukunft zu entsprechen. Anders stellt sich die Situation für die Arbeitslosenversicherung dar. Aufgrund der längerfristig rückläufigen Bevölkerungszahl könnte man mit einer Entlastung des Systems und sinkenden Beitragssätzen rechnen. Doch dieser Bevölkerungsrückgang bewirkt auch, dass keine ausreichenden Ressourcen an qualifiziertem Personal auf dem Arbeitsmarkt für den Bedarf der Unternehmen bereitstehen werden. Der Wettbewerb um qualifiziertes Personal wird von den Unternehmen abhängig von der Branche und ihrem regionalen Standort zukünftig als wirtschaftliches Hemmnis empfunden werden. Es besteht die Sorge, dass dies Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität betroffener Wirtschaftszweige am Standort Deutschland haben kann – und somit auf die gesetzliche Unfallversicherung als fünftem Zweig des sozialen Sicherungssystems. Angesichts hoher Quoten gering qualifizierter Erwerbspersonen, die keine Arbeit haben oder .finden, und angesichts des bereits spürbaren Fachkräftemangels sollten konzentriert Anstrengungen zur Aus- und Weiterbildung für die Erwerbstätigen unternommen werden.
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