Wenn eine in einem Arbeitsverhältnis beschäftigte oder als Unternehmer tätige versicherte Person während ihrer Tätigkeit einen Arbeitsunfall oder einen Berufsunfall erleidet, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz nach dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Das setzt allerdings voraus, dass tatsächlich ein solches Versicherungsverhältnis nachgewiesen werden kann.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2026.11.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-11-02 |
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