Der Abteilungsleiter (A) eines Stadtwerkes beauftragte einen „Hausmeister“ (H) und Leiter der Gruppe Technik, in einer Eishalle ein Stromkabel an der Hallendecke zu verlegen. Der Beauftragte mietete eine Gelenk-Teleskop-Hebebühne. Mit seinem Kollegen fuhr H mit Arbeitskorb nach oben. H steuerte in die Nähe eines hinter ihm befindlichen „Deckenstahlträgers, der nur wenig über der Oberkante des Arbeitskorbes verlief“. Der Kollege machte H „noch auf die Gefahr aufmerksam und konnte sich in den Arbeitskorb ducken“. H dagegen wurde eingeklemmt – und „hierbei wurde von seinem Körper der Not-Aus-Knopf betätigt, so dass die Hebebühne sofort stoppte und sich nicht mehr bewegen ließ“. Eine am Boden verbliebener Kollege „versuchte erfolglos den Notablass am Fahrwerk der Teleskopbühne zu bedienen“. H verletzte sich lebensgefährlich an der Brust, konnte erst durch die Feuerwehr befreit werden und verstarb 9 Tage später.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-02 |
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