Das Amtsgericht Mühldorf erließ gegen den Instandhaltungsleiter und gegen die Fachkraft für Arbeitssicherheit eines Komponentenherstellers (Gussteilen aus Eisen und Aluminium) einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung. Ein Auszubildender war bei Instandhaltungsarbeiten tödlich verunglückt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.10.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-01 |
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