Im Februar 1987 verstarb im Krankenhaus Hamburg-Wandsbek ein im siebten Schwangerschaftsmonat geborenes, 1.200 g wiegendes Frühchen, weil die Wärmematte in seinem Brutkasten an einen defekten Temperaturregler angeschlossen war und auf über 50 Grad überheizte. In einem Strafverfahren urteilten das Amtsgericht (AG) und Landgericht (LG) Hamburg im Februar 1989 und Juli 1990 über das Verhalten des Geschäftsführers einer für das Krankenhaus tätigen Vertriebs- und Wartungs-GmbH und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Teil 1 dieses Beitrags schilderte die Verurteilung des Geschäftsführers K wegen fahrlässiger Tötung durch das AG Hamburg - und seinen Freispruch durch das LG Hamburg. Nachfolgender Teil 2 befasst sich mit der strafrechtlichen Verantwortung der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-08 |
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