Manche Unfälle, zu denen es während der Arbeit kommt, erweisen sich in ihrer unfallversicherungsrechtlichen Abwicklung oftmals als schwieriger als zunächst erwartet, und zwar sowohl im Hinblick auf die Einordnung in den Kreis der nach §§ 2 bis 6 SGB VII versicherten Personen als auch in Bezug auf die in Betracht kommenden zuständigen Unfallversicherungsträger. Dies trifft beispielsweise zu auf das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 18.10.2018 – L 7 U 36/14 –: Ein ehrenamtlich in einem Ortsverschönerungsverein e.V. tätiges Vereinsmitglied (Beisitzer in der Vereinsleitung und auf Vereinskosten ausgebildeter „Baumwart“) war am 5.4.2011 beim Frühjahrsschnitt eines Apfelbaumes in einem Privatgarten abgestürzt und hatte sich dabei Verletzungen zugezogen, die zu einer vierwöchigen Krankenhausbehandlung geführt hatten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.04.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-03 |
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