In der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) hieß es – mit dem oben abgedruckten Bild – am 14.10.2021: „Vier Monate nach einem tödlichen Kranunfall am 12. Juni auf einer Baustelle in Esebeck hat die Staatsanwaltschaft Göttingen Anklage gegen den Kranführer erhoben. Er soll dreifach gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen haben“. Am 23. März 2022 fällte das Amtsgericht Göttingen sein Urteil:
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.11.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-02 |
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