Das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 5. 8. 2010 (BGBl. I S. 1127) enthält auch einige Vorschriften für die gesetzliche Unfallversicherung. So ist neben verschiedenen weiteren Detailregelungen ein neuer § 225 SGB VII eingefügt worden, der einen Zusammenschluss der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten mit der Fleischerei-Berufsgenossenschaft und eine Fusion der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd, der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft und der Holz-Berufsgenossenschaft zum 1. 1. 2011 vorsieht (vgl. dazu auch „Unfallversicherung und Recht“ in Die BG Heft 4/2010, S. 195 f.: Reduzierung der Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf neun).
Seiten 520 - 521
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.