Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine gemeinsame, dauerhafte Aktion von Bund, den Ländern und den Unfallversicherungsträgern. Ziel der GDA ist es, abgestimmt mit den Sozialpartnern, weitere praktische Verbesserungen für die Beschäftigten im Arbeitsschutz zu erreichen. Es verpflichten sich somit Bund, Länder und Unfallversicherungsträger zum gemeinsamen Handeln in der Prävention. Hierfür vereinbaren die Träger der GDA vor allem gemeinsame Arbeitsschutzziele und Beratungskonzepte. Die gemeinsam entwickelten Arbeitsschutzziele werden in bundesweiten Arbeitsprogrammen umgesetzt. Das strategische Ziel der 3. GDA-Periode, die am 27. Mai 2021gestartet wurde, lautet: „Arbeit sicher und gesund gestalten: Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung. Miteinander und systematisch für
▶ gute Arbeitsgestaltung bei Muskel-Skelett-Belastungen,
▶ gute Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen,
▶ einen sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen.“
In einem Zeitraum bis 2025 werden abgestimmte Aktionsschwerpunkte zur Zielerreichung durchgeführt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.11.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-30 |
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