Mit der Thematik „Gefährdungsbeurteilungen“ wird sehr eindrucksvoll auch der Paradigmenwechsel in Europa gekennzeichnet. Spätestens mit dem Start des Europäischen Binnenmarktes am 01.01.1993 verabschiedete man sich in großem Umfang von nationalen technischen Vorschriften und ersetzte sie durch allgemein formulierte Richtlinien des neuen Ansatzes („new approach“). Hiermit verbunden war eine neue, bis dahin in Deutschland nicht Gekannte Eigenverantwortung für die Hersteller technischer Arbeitsmittel. Dies gilt weitgehend auch für die PSA-Richtlinie (89/686/EG), die zum 20.02.1997 in deutsches Recht überführt wurde. Bei EG-Richtlinien des neuen Ansatzes werden im Wesentlichen „Grundlegende Sicherheitsanforderungen“ formuliert, die durch den Hersteller im Rahmen einer „Risikobeurteilung“ unter Verwendung der aktuellen Normen konkretisiert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-03-04 |
Seiten 140 - 141
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