Im Bericht über das BG-Forum am 24. November 1995 „Das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren: ein altes Konzept im neuen Europa“ wird über das Durchgangsarztverfahren ausgeführt: „Die umgehende Vorstellung eines Verletzten bei einem fachlich und administrativ entsprechend qualifizierten D-Arzt in der Praxis oder im Krankenhaus hat für die Erfolgsaussicht einer Therapie eine hervorzuhebende Bedeutung. Es ist damit gewährleistet, dass die Entscheidung über Art und Ausmaß der einzuleitenden Therapie fachkundig und in Kenntnis der verdeckten Risiken getroffen wird. Bei einer großen Zahl von Verletzungen ist die zeitliche Toleranz zur Einleitung der erforderlichen Behandlung sehr begrenzt, und es trägt das D-Arztverfahren in besonderer Weise Rechnung“.
Der folgende Beitrag gibt einen sachlichen Überblick über die Tätigkeit berufsgenossenschaftlicher Ärzte zum Thema Durchgangsarztverfahren.
Seiten 251 - 253
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.