Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Fragen des Arbeitsschutzes beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung im Jahr 2004 war eine Aktualisierung des zugehörigen untergesetzlichen Regelwerkes notwendig. Das BMAS berief dazu den nach der Arbeitsstättenverordnung erforderlichen Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA ein. Dieser befindet sich seit dem 01. Oktober 2009 in seiner zweiten Berufungsperiode, die insgesamt vier Jahre dauert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2011.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-02 |
Seiten 316 - 319
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