„Alles, was nicht innerhalb von 15 Minuten vorliegt, gilt als nicht existent und alles, was erst morgen vorgelegt wird, gilt als manipuliert!“ Diesen provokativen Satz sagte mal ein Staatsanwalt zu einem Unternehmen, in dem es zu einem tödlichen Arbeitsunfall gekommen war. ASA-Sitzungsprotokolle, Begehungsberichte, Explosionsschutzdokument, persönliche Unterweisungen, Betriebsgenehmigungen, individuelle Gefährdungsbeurteilungen, Mängelberichte und -protokolle, Prüfunterlagen u. v. m., solche Unterlagen sehen Ermittlungsbehörden gern, fordern sie ein. Da es keine zweite Chance für den ersten Eindruck gibt wäre es schön, das souverän vorlegen und übergeben zu können. Das ist jetzt natürlich nicht alles im Verantwortungsbereich des Brandschutzbeauftragten, aber nach katastrophal verlaufenden Bränden sollte der Brandschutzbeauftragte schon der Staatsanwaltschaft und auch den Feuerversicherungen bestimmte Unterlagen zügig vorlegen können. Dazu gehören auch Inhalte von Gesprächen, ausgedruckte eMails usw.
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