Für die sichere Ausführung von Gerüstbauarbeiten hat der Arbeitgeber unter anderem geeignete Absturzsicherungen auszuwählen.Stellt er bei der Auswahl fest, dass technische wie auch organisatorische Absturzsicherungsmaßnahmen nicht möglich sind, kann er auf individuelle Maßnahmen, wie z. B. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz, zurückgreifen.
Für die Erstellung von Standgerüsten als Fassadengerüst wurde bislang jedoch von der Verwendung von PSA gegen Absturz abgesehen. Dies lag unter anderem daran, dass keine Erkenntnisse über ausreichend tragfähige Anschlagpunkte für die PSA am Gerüst bzw. die Standsicherheit des Gerüstes bei einer Sturzbeanspruchung vorlagen. Nachfolgend werden Neuentwicklungen von PSA gegen Absturz vorgestellt, mit denen nun die Verwendung einer individuellen Schutzmaßnahme im längenorientierten Fassadengerüstbau unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.10.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-03 |
Seiten 464 - 466
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