Die Unfallversicherung hat in Polen eine lange Tradition. Eine eigenständige Unfallversicherung mit differenzierten Beiträgen bestand sowohl in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen als auch in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach 1989 wurde das Einheitsversicherungsmodell sowjetischen Typs abgeschafft und eine eigenständige Unfallversicherung unter dem Dach der nationalen Sozialversicherungsanstalt (ZUS) neubegründet. Im Hinblick auf den Übergang zur Marktwirtschaft und den Beitritt zur Europäischen Union wurde die Unfallversicherung seither schrittweise fortentwickelt, zuletzt mit einem Gesetz, das ab 2003 risikogestaffelte Beiträge einführt. Der Beitrag schildert Entwicklung und Grundzüge der polnischen Unfallversicherung und ihres Leistungsspektrums. Er schließt an die bisher erschienenen Länderberichte zur Schweiz, der Slowakei und den Niederlanden an.
Seiten 395 - 400
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