Nicht erst seit der Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz und der expliziten Aufnahme in die Liste möglicher Gefährdungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, psychische Belastungen bei der Arbeit zu betrachten. Bereits seit dem Jahr 1996 haben Arbeitgeber psychische Belastungen in den Arbeitsschutz nach Arbeitsschutzgesetz einzubeziehen. Mittlerweile findet sich die Forderung nach einer Beurteilung der psychischen Belas tun gen auch innerhalb der Verordnungen (z. B. BetrSichV, GefStoffV) wieder. In der Praxis gibt es gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen allerdings noch Handlungsbedarf.
Da die ITC Graf GmbH Firmen dieser Betriebsgröße im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz berät, stellte sich die Aufgabe, ein adaptionsfähiges Instrument zu schaffen, welches zur Beurteilung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz für Unternehmen und Organisationen unterschiedlicher Art und Branchen und Größen eingesetzt werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.12.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-02 |
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