Nachdem der Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundes- und auf Landesebene im ersten Quartal des Jahres und zuletzt per 7. April 2023 zahlreiche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie außer Kraft gesetzt hat und dies teilweise noch vor dem ursprünglich geplanten Endtermin oder ohne die anfangs noch geplanten Ergänzungsregelungen überhaupt noch in Kraft zu setzen (siehe auch: Kreizberg, Pandemiebekämpfung ohne Regeln, Betriebliche Prävention, 03/2023, Seite 136), hat das zuständige Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit der im Bundesgesetzblatt Nr. 96 vom 05. April 2023 taggleich veröffentlichten „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung und Präexpositionsprophylaxe gegen COVID-19“, kurz: COVID- 19-Vorsorgeverordnung, nahtlos eine Neuregelung in Kraft gesetzt, die vorrangig den Schutz gesetzlich Versicherter in der Krankenversicherung im Blick hat, die aufgrund von angeborenen oder erworbenen Immundefekten bzw. einer Grunderkrankung nach den COVID-19-Schutzimpfungen keinen ausreichenden Immunschutz aufbauen können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-03 |
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