Corona als Berufskrankheit? Bei der Arbeit an COVID-19 erkrankt
Wer sich bei der Arbeit mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert, beziehungsweise an COVID-19 erkrankt, sollte dies bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger als Arbeits- oder Wegeunfall, beziehungsweise Berufskrankheit anzeigen. Die Leistungen sind hier deutlich besser als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist vor allem wichtig, weil bislang wenig über Spätfolgen bekannt ist.
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