Die EU-Kommission hat Vorschläge für zwei Rechtsakte zur Weiterentwicklung des Binnenmarktes vorgelegt. Darin werden einerseits Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte, andererseits Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind, vorgeschlagen. Die Inhalte werden nun in den Gremien der Mitgliedstaaten zu diskutieren sein, werfen aber auch Fragen im Hinblick auf das Funktionieren des Binnenmarktes und die Verantwortung der Wirtschaftsakteure auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-02 |
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