Mit Inkrafttreten der Europäischen Richtlinie 2003/53/EG ist der Gehalt an löslichem Chrom-VI im Zement und in Mörtelzubereitungen auf unter 2 ppm der Trockenmasse beschränkt. Hintergrund dieser Beschränkung ist die Gefahr der Ausbildung des Zementekzems (Maurerkrätze) und einer Allergie auf Chrom-VI. In diesem Zusammenhang stehen chromgegerbte Lederhandschuhe im Fokus der Diskussionen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2004.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-09-01 |
Seite 423
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