Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 28. Februar 2011, GVBl. LSA S. 484
Aufgrund des § 1 Buchst. c des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten vom 8. Mai 1991 (GVBl. LSA S. 81), geändert durch Artikel 61 des Gesetzes vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 709) und § 1 der Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem Gesetz über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten vom 2. Mai 2008 (GVBl. LSA S. 150) in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 8 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 24. Oktober 2006 (MBl. LSA S. 677), zuletzt geändert durch Beschluss vom 3. Juni 2008 (MBl. LSA S. 404), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales, dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Ministerium des Inneren verordnet:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: