Chemikalienmanagement ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Es besteht aus mehreren Elementen, die im dritten Abschnitt der Gefahrstoffverordnung beschrieben sind. Die Gefahrstoffverordnung hat diese Pflichten der Arbeitgeber jedoch nicht „erfunden“, sondern gießt sie lediglich in einen verpflichtenden rechtlichen Rahmen. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Pflichten kurz beschrieben, anschließend werden einige Hilfestellungen der Europäischen Union – vermittelt durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki – sowie der Berufsgenossenschaften beschrieben.
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