Chemikalienmanagement ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Es besteht aus mehreren Elementen, die im dritten Abschnitt der Gefahrstoffverordnung beschrieben sind. Die Gefahrstoffverordnung hat diese Pflichten der Arbeitgeber jedoch nicht „erfunden“, sondern gießt sie lediglich in einen verpflichtenden rechtlichen Rahmen. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Pflichten kurz beschrieben, anschließend werden einige Hilfestellungen der Europäischen Union – vermittelt durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki – sowie der Berufsgenossenschaften beschrieben.
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "ARBEITSSCHUTZ digital" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "ARBEITSSCHUTZ digital" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.