Seit rund fünf Jahren regelt die REACH-Verordnung die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Stoffen oberhalb einer Tonne je Hersteller/Importeur. In drei Registrierungsphasen bis 2018 müssen Chemikalien in Abhängigkeit von Produktionsvolumen und Gefährdungspotenzial bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) registriert werden. Nach dem Prinzip „keine Daten, kein Markt” können registrierungspflichtige Stoffe erst nach ihrer Registrierung vermarktet werden. Bei der Registrierung sind umfangreiche Daten zu physikalischen und chemischen Eigenschaften, zur toxikologischen Wirkung und zur Umwelttoxizität zu liefern. Diese Daten fließen in die Einstufung des Stoffes und in die Ableitung von Grenzwerten ein und sind Bestandteil des Sicherheitsdatenblattes (SDB). Letztendlich werden durch REACH mehr Daten für das Gefahrstoffmanagement zur Verfügung stehen, es werden aber auch mehr Anforderungen zu erfüllen sein.
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