Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2012, BGBl. I S. 409, zuletzt geändert am 20. Oktober 2015, BGBl. I S. 1739, 1773
Auf Grund des Artikels 4 der Verordnung vom 18. Mai 2011 (BGBl. I S. 892) wird nachstehend der Wortlaut der Chemikalien-Ozonschichtverordnung in der vom 21. Mai 2011 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
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