ChemG Erläuterungen: § 12c Aufgaben der Bewertungsstellen
Die Bundesstelle für Chemikalien benötigt für die Durchführung des Zulassungsverfahrens für Biozid-Produkte die fachliche Unterstützung der Bewertungsstellen. Diese erfolgt durch eine eigenständige und auch abschließende Bearbeitung der jeweiligen Bewertungsaufgaben entsprechend dem Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bewertungsstellen. Diese Festlegung der eigenverantwortlichen Durchführung der Bewertungsarbeit gewährleistet, dass die fachlichen Beiträge der Bewertungsstellen im weiteren Verlauf des Zulassungsverfahrens keine Änderung erfahren.
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