Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 2015 (BGBl. I S. S. 33), zuletzt geändert durch Artikel 57 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)
Änderungen nach Nr. 14 und 16b des Bürokratieentlastungsgesetzes vom 23.10.2024 sind bereits umgesetzt und sind zum 01.11.2024 in Kraft getreten. Die restlichen Anweisungen im Änderungstext sind noch nicht umgesetzt und treten zum 01.05.2025 in Kraft.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.