Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 2015 (BGBl. I S. S. 33), zuletzt geändert am 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1690)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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