Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 2015 (BGBl. I S. S. 33), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412 S. 1)
Änderungen durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412 S. 1) treten gem. Artikel 15 Absatz 2 am 1. April 2024 in Kraft.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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