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Vorschrift Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

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Weitere Fassungen

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 2015 (BGBl. I S. S. 33), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 107)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 2015 (BGBl. I S. S. 33), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412 S. 1)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 2015 (BGBl. I S. S. 33), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2510)

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Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 2015 (BGBl. I S. S. 33), zuletzt geändert durch Artikel 57 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)

Hinweis der Redaktion:

Änderungen nach Nr. 14 und 16b des Bürokratieentlastungsgesetzes vom 23.10.2024 sind bereits umgesetzt und sind zum 01.11.2024 in Kraft getreten. Die restlichen Anweisungen im Änderungstext sind noch nicht umgesetzt und treten zum 01.05.2025 in Kraft.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.235545

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Abschnitt 1
Elterngeld

§ 1 Berechtigte

§ 2 Höhe des Elterngeldes

§ 2a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

§ 2b Bemessungszeitraum

§ 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit

§ 2d Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit

§ 2e Abzüge für Steuern

§ 2f Abzüge für Sozialabgaben

§ 3 Anrechnung von anderen Einnahmen

§ 4 Bezugsdauer, Anspruchsumfang

§ 4a Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus

§ 4b Partnerschaftsbonus

§ 4c Alleiniger Bezug durch einen Elternteil

§ 4d Weitere Berechtigte

Abschnitt 2
Verfahren und Organisation

§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen

§ 6 Auszahlung

§ 7 Antragstellung

§ 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen

§ 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers

§ 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen

§ 11 Unterhaltspflichten

§ 12 Zuständigkeit; Bewirtschaftung der Mittel

§ 13 Rechtsweg

§ 14 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 3
Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 15 Anspruch auf Elternzeit

§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit

§ 17 Urlaub

§ 18 Kündigungsschutz

§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit

§ 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte

§ 21 Befristete Arbeitsverträge

Abschnitt 4
Statistik und Schlussvorschriften

§ 22 Bundesstatistik

§ 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt

§ 24 Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt

§ 24a Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt

§ 25 Automatisierter Datenabruf bei den Standesämtern

§ 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches

§ 27 Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

§ 28 Übergangsvorschrift

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