Zusätzliche gesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz sind derzeit nicht erforderlich, um eine sichere Handhabung von Nanomaterialien an Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Nanomaterialien sind nicht per se gefährlich. Arbeitsschutzmaßnahmen können jedoch erforderlich sein, wenn bei Tätigkeiten Stäube mit biobeständigen Partikeln oder Fasern freigesetzt werden, die durch Einatmen bis tief in die Lunge gelangen. Zusätzliche Prüf- und Informationspflichten zum Verstaubungsverhalten von Stoffen sollten in die EU-Chemikalienverordnung REACH aufgenommen werden, um durch bessere Gefahrstoffinformation die Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Nanomaterialien und anderen innovativen Werkstoffen zu erleichtern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-13 |
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