Effektiver Brandschutz macht Räumungsübungen zwar nicht überflüssig, kann aber reale Räumungen zahlenmäßig reduzieren. Wenn der anlagentechnische, der bauliche, der verfahrenstechnische und insbesondere auch der organisatorische Brandschutz korrekt umgesetzt worden ist, dann sollte es eigentlich nie oder zumindest äußerst selten zu einem Brand kommen. Die Einhaltung von Brandschutzvorgaben ist nicht nur gesetzlich und versicherungsrechtlich gefordert, sondern auch ein Gebot der menschlichen Vernunft und Rücksichtnahme. Brandschutzmaßnahmen sind primär präventiv und sekundär kurativ zu sehen; d. h., an erster Stelle geht es um die Verhinderung eines Brandes und erst in zweiter Linie um das Löschen eines Entstehungsbrandes. Nur wenn die Sofortmaßnahmen nicht erfolgreich sind, muss man als tertiäre Maßnahme über die Räumung eines Gebäudes oder von Teilen eines Gebäudes nachdenken.
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