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Vorschrift Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Aktuelle Fassung

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Weitere Fassungen

  • Vom 2. November 1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert am 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 338)

  • Vom 2. November 1981, GVBl. S. 247, zuletzt geändert am 19. Dezember 2018, GVBl. S. 448

  • Vom 2. November 1981, GVBl. S. 247, zuletzt geändert am 13. Juni 2017, GVBl. S. 103

  • Weitere 3 Fassungen…

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Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz

Vom 2. November 1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert am 21. Dezember 2020 (GVBl. S. 747)

Amtliche Anmerkung:

Dieses Gesetz dient der Umsetzung insbesondere

  1. der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/ Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom (ABl. EU 2014 Nr. L 13 S. 1),

  2. der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. EU Nr. L 197 S. 1) und

  3. der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/ EG (ABl. EU Nr. L 102 S. 15).

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Erster Abschnitt
Zweck und Anwendungsbereich, Aufgabenträger, Landesbeirat

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich

§ 2 Aufgabenträger

§ 3 Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe

§ 4 Aufgaben der kreisfreien Städte im Katastrophenschutz

§ 5 Aufgaben der Landkreise im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz

§ 5a Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen

§ 5b Externe Notfallpläne für bergbauliche Abfallentsorgungseinrichtungen

§ 6 Aufgaben des Landes im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz

§ 7 Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz

Zweiter Abschnitt
Feuerwehren im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe

§ 8 Mitwirkung und Aufgaben der Feuerwehren

§ 9 Aufstellung der Gemeindefeuerwehren

§ 10 Angehörige der Gemeindefeuerwehren

§ 11 Hauptamtliche Feuerwehrangehörige

§ 12 Aufnahme, Heranziehung, Verpflichtung und Entpflichtung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen

§ 13 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und der sonstigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen

§ 14 Leitung der Gemeindefeuerwehr, Sonderfunktionen

§ 15 Werkfeuerwehr, Selbsthilfekräfte

§ 16 Feuerwehr-Ehrenzeichen

Dritter Abschnitt
Hilfsorganisationen in der allgemeinen Hilfe

§ 17 Mitwirkung und Aufgaben der Hilfsorganisationen

§ 18 Rechtsstellung der Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen

Vierter Abschnitt
Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes

§ 19 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes

§ 20 Helfer im Katastrophenschutz

Fünfter Abschnitt
Gesundheitsbereich

§ 21 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich

§ 22 Mitwirkung der Krankenhäuser

§ 23 Besondere Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe

Sechster Abschnitt
Einsatzleitung

§ 24 Einsatzleitung

§ 25 Befugnisse der Einsatzleitung

Siebter Abschnitt
Pflichten der Bevölkerung, Entschädigung

§ 26 Gefahrenmeldung

§ 27 Hilfeleistungspflichten

§ 28 Duldungspflichten

§ 29 Verhalten der Bevölkerung bei Hilfsmaßnahmen oder Übungen

§ 30 Entschädigung, Rechtsweg

Achter Abschnitt
Vorbeugender Gefahrenschutz

§ 31 Verhütung von Gefahren

§ 32 Gefahrenverhütungsschau

§ 33 Sicherheitswache

Neunter Abschnitt
Kosten

§ 34 Kostentragung, Zuwendungen des Landes

§ 35 Kosten der privaten Hilfsorganisationen, Zuwendungen des Landes

§ 36 Kostenersatz

Zehnter Abschnitt
Bußgeldbestimmungen

§ 37 Ordnungswidrigkeiten

Elfter Abschnitt
Ergänzende Bestimmungen

§ 38 Übungen an Sonn- und Feiertagen

§ 39 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke des Brand- und Katastrophenschutzes

§ 39a Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen

§ 40 Einschränkung von Grundrechten

Zwölfter Abschnitt
Aufsicht

§ 41 Staatsaufsicht

§ 42 Fachaufsicht über die privaten Hilfsorganisationen

Dreizehnter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 43 Ermächtigungen

§ 44 Übergangsbestimmungen

§ 45 In-Kraft-Treten

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