Die BioStoffV wurde auf Grund der §§ 18 und 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), des § 19 Abs. 1 und 3 und des § 20b des Chemikaliengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1994 (BGBl. I S. 1703) und des § 13 des Heimarbeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8041, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Artikel I Nr. 9 des Gesetzes vom 29. Oktober 1974 (BGBl. I S. 2879) geändert worden ist, von der Bundesregierung verordnet.
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