Die Artikel 2 bis 7 enthalten die aufgrund von Artikel 1 erforderlichen Folgeänderungen in der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Gentechnik-Sicherheitsverordnung, Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Druckluftverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung. Inhaltlich ergeben sich für Arbeitgeber, Beschäftigte sowie Ärzte und Ärztinnen keine Änderungen. Die Neufassung z.B. von § 15 GefStoffV, § 15 BioStoffV, § 13 LärmVibrations- ArbSchV und § 10 Druckluftverordnung, die jeweils einen Verweis auf die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge enthält, dient lediglich der Klarstellung.
Lieferung: 09/2009Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
