BImSchG Erläuterungen: § 48a Erfüllung von Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften
§ 48a ist durch die Dritte Novelle zum BImSchG in das Gesetz eingefügt worden. In der BT-Drucks. 11/6633 S. 47 heißt es hierzu: ¹§ 48 a wird im Hinblick darauf eingefügt, daß angesichts der wachsenden Harmonisierung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Immissionsschutzes im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften zunehmend Beschlüsse der Gemeinschaften in das nationale Recht umzusetzen sind. Die auf Teilgebieten vorhandenen Ermächtigungen der §§ 37 und 38 reichen für die innerstaatliche Umsetzung nicht aus.
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