§ 47c Abs. 1 u. 2 mit seinen Regelungen zur strategischen Lärmkartierung dient der Umsetzung von Art. 7 i. V. m. Anhang IV der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Die Aufstellung von strategischen Lärmkarten erstmalig nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1794), in Kraft getreten am 30. Juni 2005, trägt der zeitlichen Stufung in Artikel 7 der Richtlinie Rechnung.
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