§ 46 wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 11.9.2002 (BGBl. I S. 3622) grundlegend neu gefasst. Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 26.11.2010 (BGBl. I S. 1728) wurde die Vorschrift an die neue europäische Terminologie angepasst, aber nicht inhaltlich verändert.
Lieferung: 09/2015
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