Die Bildschirmarbeitsverordnung vom 4. Dezember 1996 fordert vom Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Dabei soll er die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen ermitteln und beurteilen. Bei allen diesen Gefährdungs- und Belastungsfaktoren spielt auch die Beleuchtung der Arbeitsplätze eine große Rolle. Dabei ist in der Praxis die Art der Beleuchtung durchaus vielfältig, läßt sich aber grundsätzlich auf zwei Quellen zurückführen: die Fenster (und andere natürliche Lichtöffnungen wie z. B. Oberlichter) und die Leuchten. Beide Beleuchtungsquellen müssen immer in die Arbeitsschutzmaßnahmen einbezogen und als Gesamtheit betrachtet werden. Ein Blick auf die Vorschriftenlage erleichtert die Beurteilung der Situation.
Seiten 128 - 131
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: