Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 06. März 2007 wurden zwei europäische Arbeitschutz-Richtlinien zu Lärm (2003/10/EG) und Vibrationen (2002/44/EG) in nationales Recht umgesetzt. Danach muss der Unternehmer prüfen, ob die Beschäftigten Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind oder aus gesetzt sein könnten (§ 3). Als Kennwert zur Beurteilung der Lärmsituation ist jeweils der Lärmexpositionspegel zu bestimmen, der den bisher gebräuchlichen Beurteilungspegel ersetzt. Lässt sich die Einhaltung der in der Verordnung gegebenen Auslösewerte nicht anhand von Erfahrungswerten bzw. entsprechender Dateien zweifelsfrei feststellen, ist die bestehende Situation durch geeignete Messungen objektiv zu erfassen. Zur Durchführung der entsprechenden Lärmmessungen verweist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung auf den Stand der Technik (§ 4) und stellt damit eine Verknüpfung zu den einschlägigen technischen Messnormen her. Messverfahren und Messgeräte müssen den vorhandenen Arbeitsplatz- und Expositionsbedingungen angepasst sein. Die Messungen müssen von fachkundigen Personen durchgeführt werden (§ 5). Als Messnorm zur Ermittlung der Lärmbelastung an Arbeitsplätzen wird in Deutschland seit vielen Jahren die DIN 45645 Teil 2 herangezogen. Zukünftig ist für diese Messungen jedoch die DIN EN ISO 9612 maßgebend. Die entsprechende ISO-Norm wurde nach Verabschiedung der EG-Lärmschutz-Richtlinie 2003/10/EG vollständig überarbeitet und als Europäische Norm übernommen, um damit ein einheitliches Messverfahren zur Bestimmung des Lärmexpositionspegels festzulegen. Die DIN EN ISO 9612 wird voraussichtlich in diesem Jahr in der Endfassung vorliegen. In diesem Beitrag soll die neue DIN EN ISO 9612 zusammenfassend beschrieben und mit der bisher in Deutschland üblichen Messpraxis entsprechend der DIN 45645 Teil 2 verglichen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-06-08 |
Seiten 286 - 290
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