Während in § 8 allgemeine Anforderungen aus den Anhängen 1 und 2 der Betriebssicherheitsverordnung aus 2002 in den verfügenden Teil übernommen wurden, werden in § 9 entsprechende Regelungen aus den Anhängen 1 und 2 der Betriebssicherheitsverordnung aus 2002 in den verfügenden Teil überführt, soweit es sich um weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln handelt.
Lieferung: 11/17Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
