Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Neugefasst durch Bek. vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1044, 1051)
Die Änderung des § 129 durch Artikel 6 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 20. Mai 2020 tritt gemäß Artikel 4 Nummer 2 Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 1044, 1051) am 1. Juli 2021 in Kraft und ist textlich daher noch nicht umgesetzt.
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