Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Neugefasst durch Bek. vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959, 2969)
Die Änderungen durch Artikel 4 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959, 2969) treten gemäß Artikel 5 desselben Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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