Im 13. Jahr der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) tritt ihre erste Novelle in Kraft – am 1. Juni und ohne Übergangsfrist. Es ist die erste komplette Überarbeitung seit der Veröffentlichung. Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Länder und Prüforganisationen stehen ihr teils noch kritisch gegenüber. Vielen hätte eine gezielte Änderungsverordnung ausgereicht. Was bringt die Novelle für die Praktiker? Die BetrSichV gilt vielfach als so etwas wie das „Grundgesetz des technischen Arbeitsschutzes“. Zwar erforderte die bisherige BetrSichV strukturelle und konzeptionelle Änderungen: Sie war mit anderen Verordnungen und aktualisierten europäischen Richtlinien abzugleichen und fallweise nachzubessern. Doch benötigte es dafür eine Novelle, die einer Grundgesetzänderung gleich kommt?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-08 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.