Der historische Hintergrund für die Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (kurz: BEM) im deutschen Recht im Mai 2004 ist eng mit der gesellschaftlichen Entwicklung und der Diskussion um die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere der Rentenversicherung, verbunden. In den späten 1990er- und frühen 2000er-Jahren gab es in Deutschland verstärkte Debatten über die steigenden Kosten im Gesundheitswesen und in der Rentenversicherung. Das BEM wurde als ein Instrument betrachtet, um Menschen nach Krankheit oder Unfall wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren und das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft zu sichern. Der Gesetzgeber erhoffte sich von dieser Maßnahme eine Senkung der Kosten für die sozialen Sicherungssysteme und eine bessere Integration von Langzeiterkrankten und Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Ein weiterer Gedanke des Gesetzgebers lag darin, der Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz einen höheren Stellenwert zu verschaffen. Es war ein Paradigmenwechsel: Statt Ausgrenzung und Frühverrentung sollten Integration und Teilhabe im Vordergrund stehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-12-12 |
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