Bereits 1986 formulierte die Weltgesundheitsorganisation in der Ottawa Charta zur Gesundheitsförderung, dass die Organisation der Arbeit und der Arbeitsbedingungen Quelle von Gesundheit und nicht von Krankheit sein sollte. Dennoch sind Personen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit noch immer vielfältigen Risiken (beispielsweise Lärm oder Chemikalien) ausgesetzt. In besonderer Weise muss dem Schutz, dem Erhalt sowie der Wiederherstellung der Hautgesundheit von Erwerbstätigen Aufmerksamkeit gewidmet werden. In diesem Beitrag werden daher Maßnahmen zur Prävention von beruflichen Handekzemen und beruflichem Hautkrebs beschrieben und Empfehlungen für die Umsetzung in der Praxis gegeben.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2025.11.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-10-27 |
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