Das Potenzial von digitalen Assistenzsystemen kann zukünftig für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen deutlich besser genutzt werden. Bei neu- und weiterentwickelten Assistenzsystemen, wie Exoskeletten, sind zunächst für eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes die allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Ergänzend können die individuellen rehabilitations- und teilhaberechtlichen Ansprüche (SGB IX) der Menschen mit Behinderungen den betrieblichen Einsatz von diesen Systemen deutlich fördern.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2020.10.05 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2199-7349 | 
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 | 
| Veröffentlicht: | 2020-09-29 | 
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