Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Bayern
In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 8. November 2022 (GVBl. S. 650, 651)
Die Änderungen durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung der Bayerischen Bauordnung vom 8. November 2022 (GVBl. S. 650, 651) treten gemäß Artikel 3 desselben Gesetzes am 31. Mai 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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