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Vorschrift Barrierefreie Websites-Verordnung

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Verordnung über das Verfahren und die zuständige Stelle für eine barrierefreie Informationstechnik nach § 13 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie Websites-Verordnung - BWeb VO M-V)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern

Vom 23. September 2019 (GVOBl. M-V S. 614)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.1283076

Aufgrund des § 13 Absatz 5 Nummer 1, 5 und 7 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes vom 10. Juli 2006 (GVBl. M-V S. 539, 540), das zuletzt durch das Gesetz vom 7. Februar 2019 (GVOBl. M-V S. 67) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung:

§ 1 Zuständigkeiten Allgemeine Bestimmungen

§ 2 Überwachung und Durchsetzung

§ 3 Spezifische technische Standards Fristen

§ 4 Berichterstattung

§ 5 Beschwerdeverfahren

§ 6 Inkrafttreten

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