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BGN-Sicherheitstipp  
19.02.2026

Bandsägen: Technische Schutzmaßnahmen erhöhen Sicherheitsniveau deutlich

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/BGN
Mit diesen Sicherheitssystemen sind Stoppzeiten von unter zehn Millisekunden zu erreichen. (Foto: BGN)
Die Arbeit an stationären Bandsägen birgt erhebliche Gefahren. Immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen an Fingern und Händen. Da das Sägeband als zentrale Gefahrenstelle konstruktionsbedingt nur begrenzt abgeschirmt werden kann, rücken technische Schutzmaßnahmen in den Fokus.

Zwei neue Schutzlösungen verbessern die Arbeitssicherheit deutlich:

Ein kamerabasiertes System erkennt farbige Handschuhe der Bedienperson und stoppt die Maschine, sobald eine Hand der Gefahrenzone zu nahe kommt.
Ein zweites System registriert den direkten Kontakt von Körperteilen mit dem Sägeband und löst durch einen Kurzschluss ebenfalls sofort einen Stopp aus.

Mit diesen Sicherheitssystemen sind Stoppzeiten von unter zehn Millisekunden zu erreichen – ein erheblicher Fortschritt gegenüber Anhaltezeiten von bis zu vier Sekunden, die bislang zulässig sind. Das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ an der Maschine gibt hier Gewissheit. Das höchste Sicherheitsniveau bietet die Kombination beider Systeme.

Weiterführende Informationen:
  • Mehr Sicherheit an Bandsägen (BGN-Akzente)
  • BGN-Branchenwissen Fleischwirtschaft
  • Stopp-Systeme an stationären Bandsägen in der Fleischwirtschaft (DGUV-Publikation)
Über die BGN
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,8 Millionen Menschen in über 380.000 Betrieben.

Quelle: Pressemitteilung BGN

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