Ob bei Maßnahmen zur Instandhaltung oder Modernisierung – Modifikationen und Änderungen an Maschinen und Anlagen gehören in vielen Unternehmen zum betrieblichen Alltag. Doch die Integration neuer Komponenten kann zusätzliche Risiken bergen und die Sicherheit beeinflussen. Deshalb gelten besondere Sorgfaltspflichten, die letztlich von EU-Richtlinien und den Vorschriften zur CE-Kennzeichnung definiert werden. Der Beitrag zeigt, was nötig ist, um die Betriebssicherheit bei veränderten Anlagen rechtssicher zu gewährleisten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.09.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-02 |
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