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Vorschrift Auslegung der Reaktorkerne von Druck- und Siedewasserreaktoren - Teil 3: Mechanische und thermische Auslegung

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  • Stand vom 4. Dezember 2015, BAnz AT 08.01.2016 B4 S. 1

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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Auslegung der Reaktorkerne von Druck- und Siedewasserreaktoren - Teil 3: Mechanische und thermische Auslegung (KTA 3101.3)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Stand vom 4. Dezember 2018, BAnz AT 08.01.2016 B4 S. 1, berichtigt am 19. Januar 2017, BAnz AT 10.03.2017 B5

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Grundlagen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffe

3 Grundsätzliche Anforderungen an die thermomecha­nische Auslegung von Kernbauteilen

3.1 Allgemeines

3.2 Sicherheitstechnische Anforderungen

4 Nachweiskriterien

4.1 Komponentenübergreifende Anforderungen

4.2 Brennelementstruktur, einschließlich Brennelementkasten beim SWR

4.3 Brennstab

4.4 Steuerelemente

4.5 Drosselkörper

5 Weitere allgemeine Anforderungen

5.1 Anforderungen an die Nachweisführung bei der Auslegung

5.2 Anforderungen an die Herstellung

5.3 Anforderungen an den Transport

5.4 Anforderungen an Einsatzplanung und Betrieb

Anhang A
Tabellarische Übersicht der sicherheitstechnischen Anforderungen

A 1 Brennelemente

A 2 Steuerelemente

Anhang B
Anforderungen an analytische und experimentelle Festigkeitsnachweise

B 1 Allgemeine Festlegungen

B 2 Analytische Festigkeitsnachweise

B 3 Auslegung mit experimentellen Methoden

B 4 Tabellen der Sicherheitsbeiwerte

B 5 Ermüdungskurven

B 5.6 Tabellenwerte und Berechnungsvorschrift für die Ermüdungskurven für unbestrahltes und bestrahltes Zirkaloy-2, 3, und 4

Anhang C
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Literatur

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